Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 
Lieferungs-und Zahlungsbedingungen der Firma Pfister CARE-WEAR GmbH & CO. KG, Burladingen
 
§ 1 Geltungsbereich
  1. Unsere Lieferungs-und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unsren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Unsere AGB gelten auch für Folgeverträge. 1 Durch den Erhalt unserer Auftragsbestätigung, erklärt der Käufer den bindenden Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrags. 2 Alle mündlichen, insbesondere auch telefonischen Neben-und Ergänzungsabreden, auch solche über die Ausführung der Bestellung, bedürfen zur Gültigkeit unserer gesonderten schriftlichen Bestätigung. Unser Schweigen auf nachträgliche Abänderungs- und/oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung.

 

§2 Motive/Angebote
  1. Der Käufer trägt das Risiko der Verwendbarkeit der von uns bezogenen Motive für den jeweiligen von ihm verfolgten Zweck, soweit nicht schriftlich etwas anderes mit uns vereinbart ist. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass die Verwendung nicht die Rechte Dritter verletzt.
  2. Von uns zur Verfügung gestellte Motive gelten für den jeweiligen Kunden nicht als dessen Exklusivmotive. Motive und Designvorschläge werden zum derzeitig gültigen Satz berechnet.
  3. Motivgestaltung bzw. Designvorschläge werden mit 55,00 Euro pro Entwurf berechnet. Bei Auftragserteilung werden diese Kosten für bis zu max. 3 Vorschläge gutgeschrieben.
  4. Motivdetails welche eine hohe Feinheit besitzen, sind im textilen Bereich nicht immer 1:1 realisierbar, vor allem bei Schlingenware (Frottee).
  5. Beachten Sie auch unseren Musterschutz. Abgebildete Motive und Dessins in unseren Katalogen sind gesetzlich geschützt. Musterschutzverletzungen werden rechtlich geahndet.
  6. Für Mustersendungen besteht kein Rückgaberecht. Mustersendungen werden zum zweifachen aktuell gültigen Artikelpreis berechnet, bei Auftragserteilung werden wir das/die entsprechende Muster gutschreiben.
  7. Mustersendungen versenden wir unfrei.

 

§3 Zahlung/Preise
  1. Unsere Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Käufers und stets auf dessen Kosten.
  2. Die Rechnungen sind zahlbar: -innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto; -vom 11. bis 30. Tag ab Rechnungsdatum netto. Sämtliche Zahlungen sind per Überweisung spesenfrei zu leisten.
  3. Wechsel und Schecks werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
  4. Bei Lieferung aus Aufträgen von Neukunden sind wir berechtigt, Zahlungen per Vorkasse oder Nachnahme zu verlangen.
  5. Wir sind berechtigt, nur gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Sicherheit zu liefern, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass unser Anspruch auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist.

 

§4 Lieferung
  1. Die Lieferung erfolgt ab Burladingen. Die Versandkosten trägt der Käufer.
  2. Wir sind berechtigt, die Waren in branchenüblichen Teillieferungen auszuliefern.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Kosten des Käufers in Kartons durch einen Spediteur unserer Wahl. Sofern der Käufer eine andere Verpackung oder Versandart wünscht, gehen die Kosten voll zu seinen Lasten.
  4. Wir arbeiten mit diversen Vorlieferanten. Aus diesem Grunde kann der in der Branche übliche Fall eintreten, dass nicht alle bestellten Waren an den Käufer ausgeliefert werden können. Dies stellt eine übliche Beschaffenheit der Ware, keinen Mangel, dar.
  5. Nach Ablauf der in der Bestellung genannten Lieferfrist tritt eine –Nachlieferfrist von 30 Tagen in Kraft. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen als erfolgt.
  6. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

 

§5 Preise/Angebote
Alle Lieferungen erfolgen zu dem am Tage des Versandes gültigen Listenpreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Kurzfristige Preisänderungen behalten wir uns vor. Unsere Preise verstehen sich netto in EURO. Unsere Preise gelten ab Werk Burladingen, Preisänderung und Zwischenverkauf vorbehalten.

 

§6 Gewährleistung, Mängelrügen, Haftung
  1. Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die schriftliche Mitteilung muss uns spätestens 10 Tage nach Eingang der Ware beim Käufer, bei versteckten Mängeln 10 Tage nach Entdeckung, zugehen. Die Vorschrift des § 377 HGB bleibt unberührt. Den Käufer trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen.
  2. Zur Annahme von Warenrücksendungen zur Überprüfung von Mängeln sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Käufer die Rücksendung zuvor schriftlich angekündigt hat. Mit der Annahme von Warenrücksendungen ist eine Anerkennung der Mängelrügen des Käufers in keinem Fall verbunden.
  3. Der Käufer kann seine bei der Firma Pfi ster CARE-WEAR GmbH & Co. KG bestellten Waren, bei der Firma Firma Pfi ster CARE-WEAR GmbH & Co. KG in Burladingen kostenlos einlagern. Bei der Firma Firma Pfi ster CARE-WEAR GmbH & Co. KG in Burladingen lagernde Abrufaufträge und Abrufwaren müssen vom Käufer auf dessen Kosten versichert werden. Für die Lagerung der Ware übernehmen wir keine Haftung. Lagerhaltung und Lagerführung sind für den Käufer kostenlos.
  4. Gewähr wegen Mängeln der Kaufsache wird zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet. Für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; bei nur geringfügigen Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  5. Wählt der Käufer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so stehen ihm keine Schadensersatzansprüche wegen des Mangels zu.
  6. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung sind -soweit nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten betroffen sind -auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten auch unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Dies gilt auch, soweit vom Käufer direkte Ansprüche gegenüber unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Der Anspruch ist der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht bei entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Käufers, ausgenommen Aufwendungen des Käufers zum Zweck der Nacherfüllung. Dies gilt auch bei direkten Ansprüchen gegenüber unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Für die Anwendung und den Einsatz unserer Produkte, gilt die Aufsichtspfl icht des Anwenders, der Eltern und oder der aufsichtspfl ichtigen Person. Bei Beschädigungen oder Defekten an unserer ist ein weiterer Einsatz unserer Produkte untersagt. Wir lehnen sämtlich Haftungs- und Schadensansprüche ab.
  7. Kleine, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Ware in Qualität, Farbe, Maßen, Gewichten, der Ausstattung oder des Dessins sind Teil der üblichen Warenbeschaffenheit und stellen keinen Mangel dar.
  8. Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Lieferung.

 

§7 Unterbrechung der Lieferung, Rücktritt
  1. Bei höherer Gewalt, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Liefer¬bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert.
  2. Ist die Lieferung bzw. Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Sie muss jedoch vor Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich eine Frist von mindestens drei Wochen setzen.
  3. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
  4. Wird aus von uns zu vertretenden Gründen die übernommene Leistung vor Gefahrübergang unmöglich, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen.
  5. Kommt der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug und bezahlt auch trotz angemessener Fristsetzung nicht, sind wir berechtigt, die noch nicht ausgelieferte Ware anderweitig zu verkaufen und Schadensersatzanspruch in Höhe von 50% des Verkaufspreises (ohne Umsatzsteuer) zu verlangen. Es bleibt dem Käufer vorbehalten nachzuweisen, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
  6. Lehnt der Käufer die Vertragserfüllung ab oder erklärt er unberechtigterweise seinen Rücktritt vom Vertrag oder wird der Vertrag aufgrund eines anderen, im Bereich des Käufers liegenden Grund nicht durchgeführt, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 50% des noch offenen Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) zu verlangen. Es bleibt dem Käufer vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
  7. Wir behalten uns vor, bei personalisierten Artikel einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

§8 Zahlungsverzug
  1. Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpfl ichtet. Wird nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt, so verändern sich die Lieferfristen für alle anderen laufenden Aufträge, ohne dass es unserer Mitteilung bedarf, um die Zeit vom 31. Tag ab Rechnungsdatum zur vollständigen Bezahlung. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so können wir für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels Vorauskasse.
  2. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Käufer die anfallenden Inkassogebühren zu tragen. Dies gilt insbesondere auch bei unberechtigter Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge und bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers.
  3. Im Falle des Zahlungsverzugs entfallen Zahlungsziele für bereits ausgelieferte Waren. Die diesbezüglichen Rechnungen werden -–unter Fortfall der Skontoberechtigung – sofort zur Zahlung fällig.

 

§9 Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur Zahlung aller Rechnungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers ohne Rücktritt vom Vertrag und ohne dass es hierfür einer Fristsetzung bedarf die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
  2. Der Verkäufer ist im Falle der Geltendmachung seines Eigentumsvorbehaltes berechtigt, seine Waren auf Kosten des Käufers gesondert zu lagern. Sofern der Verkäufer die Ware aufgrund Eigentumsvorbehalts zurücknimmt, ist der Käufer zur Rückgabe auf seine Kosten verpfl ichtet; er haftet für den Minderwert, die Rücknahmekosten und den entgangenen Gewinn des Verkäufers. Der Käufer verzichtet auf Ansprüche aus dem Besitz.
  3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
  4. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung Insolvenzverfahrens oder wenn der Käufer mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderung vereinbart, erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und zur Verwendung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.

 

§10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand, -auch für Urkundenprozesse- für beide Teile und für alle gegenseitigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Hechingen

 

§11 Rechtswahl
Für alle Geschäfte, fi ndet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich den in Deutschland geltenden Handelsbräuchen und technischen Gepfl ogenheiten, Anwendung.

 

§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unserer AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist entsprechend ihrem Sinngehalt durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen.
 

Stand 01.05.2018